Das I-GSK folgt in seinem Wirken und Handeln einer humanistischen Grundhaltung. Wir legen hohen Wert auf einen wertschätzenden, verlässlichen und vertrauensvollen Umgang sowohl in der Zusammenarbeit im Netzwerk als auch im Umgang mit unseren Kunden und Teilnehmern. Als I-GSK stehen wir für authentisches und transparentes Handeln, für gegenseitigen Respekt und Verbindlichkeit.
Diesen ethisch-moralischen Grundsatz verknüpfen wir in unserer Arbeit mit der Förderung und Stärkung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Sinne der allgemeinen und spezifischen Kriminalprävention, aber auch im Sinne eines effektiven Gesundheitsmanagements und haben daher einen gemeinnützigen Verein gegründet. Mit dieser Gründung verfolgt das I-GSK ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Die Förderung der Allgemeinheit und die Selbstlosigkeit des Handelns ist bereits 2006 für das I-GSK überprüft worden: Der I-GSK e.V. ist ein gemeinnütziger Verein im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Vermittlung und Verbreitung von Strategien und Techniken, die normkonformes Verhalten ermöglichen. Darüber hinaus engagiert sich der Verein in der Stärkung kommunaler Präventionsarbeit und in allen Bemühungen, Kindern und Jugendlichen ein selbstbestimmtes und suchtfreies Leben zu ermöglichen.
Der I-GSK Verein ist: - Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB VIII (Niedersachsen) - Mitglied im Landespräventionsrat Niedersachsen
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